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Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung gehört zu den Aufgaben der DHAG. Dies geschieht zum Teil durch die direkte Vergabe von Forschungsmitteln, aber auch ein anderer Aspekt spielt im gegenseitigen Interesse der Wissenschaftler und der Patienten eine wichtige Rolle.

Hierzu beteiligt sich die DHAG aktiv an Forschungsprojekten. Dazu vertritt sie die Patientenstimme in verschiedenen transnationalen Forschungsprojekten und ist dort Teil des Leitungskomitees des Konsortiums. Dadurch besteht die Möglichkeit, Einfluss auf das Projekt zu nehmen und die Interessen der Patienten optimal zu vertreten.

Darüber hinaus gibt die DHAG Wissenschaftlern die Möglichkeit, sich der Patientengruppe vorzustellen, ihre Projekte bei den Erkrankten bekannt zu machen. Dies kann hilfreich sein, wenn es darum geht Erkrankte zu finden, die mithelfen. Dabei sind einfache Umfragen zu anonymen statistischen Erhebungen ebenso üblich, wie auch medizinische Studien.

Diese für alle Beteiligten freiwillige Zusammenarbeit bringt Vorteile für alle, denn nur wenn geforscht wird, kann auch geholfen und später vielleicht auch geheilt werden. Infos zu neuen Studien finden Sie in unserem Forum oder auf Facebook oder hier auf unserer Internetseite.

Forschungsförderung

Die Deutsche Heredo-Ataxie-Gesellschaft e. V. fördert entsprechend ihrer finanziellen und logistischen Möglichkeiten satzungsgemäß (§ 2 der Satzung der DHAG), die Forschung auf dem Gebiet der Ataxie-Krankheit.

Zur Koordinierung der Forschungsförderung entsprechend der jeweiligen Finanzlage der DHAG ergeht mit Datum vom 07.04.2006 folgender Vorstandsbeschluss:

  1. Forschungsanträge werden prinzipiell nur für das dem Jahr der Antragstellung folgende Geschäftsjahr bearbeitet und müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle der DHAG eingegangen sein, um im darauffolgenden Geschäftsjahr Berücksichtigung finden zu können.
  2. In der ersten Vorstandssitzung eines jeden Geschäftsjahres verschafft sich der Vorstand einen Überblick über die finanzielle Situation des Vereins und berät dementsprechend über die Höhe der Förderung der einzelnen Anträge.
  3. Eine Pflicht zur Forschungsförderung ergibt sich für die DHAG aus der Antragstellung nicht.
  4. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. hochaktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse) kann die DHAG auch im laufenden Geschäftsjahr eingegangene Forschungsanträge finanziell unterstützen. Hierüber berät der Vorstand ggf. auf einer dazu einzuberufenden Sitzung, ggf. auch telefonisch.
  5. Aus dem grundsätzlich in deutscher Sprache zu stellenden Forschungsantrag an die DHAG sollen hervorgehen:
    • Projekttitel (Thema) und Projektleiter mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse
    • Laufzeit des Forschungsprojektes
    • Zusammenfassung des Forschungsprojektes (Abstract) mit Zielstellung und Methoden.
    • Der Stand der Forschung und die eigenen Vorarbeiten, speziell auf diesem Forschungsgebiet, sowie eine Übersicht der relevanten Publikationen zur Thematik (max. 12).
    • Die Darstellung der Fragestellung(en), die bearbeitet werden soll(en), und die Ziele, die mit diesem Forschungshaben erreicht werden sollen.
    • Die Darstellung des Arbeitsplans und die Methode(n) der Bearbeitung der Fragestellung(en).
    • Die Darstellung eines zeitlichen Ablaufes des Forschungsvorhabens.
    • Die Erfolgsaussichten des Forschungsprojektes unter besonderer Angabe der personellen Voraussetzungen, der Kooperationsbeziehungen, der vorhandenen Ausstattung und einer Liste (max. 20) der eigenen relevanten Publikationen zur Thematik.
    • Eine Aufstellung der benötigten Mittel, untergliedert in Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Literatur, Publikationskosten) und Reisemittel.

Eine Aufstellung der benötigten Mittel, untergliedert in Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Literatur, Publikationskosten) und Reisemittel.
Anträge, die von dieser Form abweichen, werden bei der Vergabe von Forschungsgeldern durch die DHAG nicht mehr berücksichtigt. Der Vorstand der DHAG behält sich vor, in Einzelfällen sowohl Korrekturen in der Antragstellung vorzuschlagen als auch Zwischenberichte zum Stand der Forschung anzufordern.

Über den Stand der Forschung ist dem Vorstand jährlich zum Jahresbeginn in schriftlicher Form kurz zu berichten (max. eine DIN A4-Seite); evtl. Verzögerungen im zeitlichen Ablauf sind nachvollziehbar zu begründen.

Nach Abschluss des Forschungsprojektes sind die wesentlichen Ergebnisse in in einer für Laien verständlichen Form und in deutscher Sprache in der Vereinszeitschrift „Herax-Fundus“ zu veröffentlichen. Über Publikationen in Fachzeitschriften ist der Vorstand zu unterrichten. In diesen Publikationen soll die DHAG als (Teil-)Sponsor des Forschungsprojekts Erwähnung finden.

Die DHAG behält sich das Recht vor, bei groben Verstößen gegen diesen Beschluss die überwiesenen Forschungsgelder in der verbleibende Summe zurückzufordern bzw. noch ausstehende Zahlungen zu stornieren.