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In Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen schließen sich chronisch kranke und behinderte Menschen sowie deren Angehörige zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen und um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Daher ist es ganz klar, dass Informationen und Unterstützungsangebote, die in der Selbsthilfe zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich dem Interesse der erkrankten Menschen dienen müssen. Auch bei der Interessenvertretung kann es nur darum gehen, die eigenen Anliegen und Forderungen der Mitglieder zu vertreten und nicht etwa Fremdinteressen anderer. Selbsthilfe ist auf Autonomie und Teilhabe ausgerichtet.

Unter dem Schlagwort der „Neutralität und Unabhängigkeit“ geht es darum, stets besonders sensibel dafür zu sein, ob mit externen Zuwendungen nicht auch die Interessen dieser externen Akteure verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen.

Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wahrt.

Aus diesem Grunde haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im PARITÄTISCHEN schon im Jahre 2005 verbindliche Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen verabschiedet. Seither wurden diese Leitsätze immer weiter konkretisiert und aktualisiert (zuletzt 2022). Zur Absicherung dieser Leitsätze ist zudem ein Monitoring-Verfahren entwickelt worden, welches der beratenden Begleitung der Selbsthilfeorganisationen, der Sanktionierung von Verstößen und der Weiterentwicklung der Leitsätze dient. Zur Arbeit des Monitoring-Ausschusses werden jeweils Jahresberichte erstellt und veröffentlicht. Diese finden Sie im unterstehenden Bereich.

Die DHAG e. V. bestätigt, dass sie die Leitsätze der BAG Selbsthilfe, (Stand 01.07.2022) für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen verbindlich umsetzt. 

In der Regel werden in einer Selbstauskunft die Einnahmen des wirtschaftlichen Unternehmens (hier des Vereins) offengelegt. Außerdem wird angegeben, aus welchen Quellen die Einnahmen stammen und wie hoch sie in einem bestimmten Zeitraum (z. B. im letzten Jahr) waren. Diese Informationen werden somit der Öffentlichkeit transparent zugänglich gemacht, um die finanziellen Mittel bzw. Einnahmen des Unternehmens darzulegen.

 

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