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Assistenz ist ein flexibles Unterstützungskonzept, das auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen in ihrem eigenen Zuhause ausgerichtet ist. Die erkrankte Person entscheidet selbst, wann und in welchem Umfang sie Unterstützung benötigt, wodurch eine maßgeschneiderte Betreuung ermöglicht wird. Diese Form der Assistenz fördert die Selbstbestimmung und erleichtert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, was zu einem selbstbestimmten und erfüllten Leben beiträgt.

Wissenswertes

Persönliche Assistenz ist ein Unterstützungskonzept, das sich speziell auf die Pflege und Unterstützung von Menschen in ihrem eigenen Zuhause konzentriert. Die Zeit und der Umfang der Persönlichen Assistenz orientieren sich am tatsächlichen Bedarf des Einzelnen. Es gibt keine festen Vorgaben oder Standardzeiten. Die Unterstützung wird flexibel angepasst, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.

Ein zentraler Aspekt der Persönlichen Assistenz ist die Selbstbestimmung. Die betroffene Person hat die Freiheit, selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und in welchem Umfang die Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Betreuung und fördert die Unabhängigkeit des Einzelnen.

Durch diese Art der Unterstützung wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert. Die betroffene Person hat die Möglichkeit, gleichberechtigt am sozialen Leben teilzunehmen und ihre persönlichen Ziele zu verfolgen, was zu einem selbstbestimmten und erfüllten Leben beiträgt.

Laut § 78 im SGB IX können Menschen mit Behinderung zur selbstbestimmten Lebensführung, zur Bewältigung des Alltags sowie zur Tagesstrukturierung eine Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen und beantragen.

  • Keine neue Leistung – eine neue Form einer Leistung
  • Aus einer bisherigen Sachleistung wird eine individuelle Geldleistung
  • Es muss regelmäßig wiederkehrend sein – einmalige Leistungen sind nicht budgetfähig.
  • Antragsteller kauft seine notwendigen Hilfen individuell nach seinem Bedarf ein oder setzt sie um.
  • Ein Mensch mit Behinderung hat ein Wunsch- und Wahlrecht.
  • Wird zum direkten Kunden
  • Betroffene haben so die Möglichkeit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.

Laut § 29 im SGB IX haben Menschen mit Beeinträchtigungen die Wahl:
Sie können die ihnen zustehende Leistung entweder als Sachleistung oder in Form einer Geldleistung – Persönliches Budget in Anspruch nehmen.

  • Arbeitsförderung (SGB III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Rentenversicherung (SGB VI)
  • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft(SGB IX)
  • Pflegeversicherung (XI)
  • Sozialhilfe (XII)

  • Menschen mit einer Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind (gemäß SGB IX, § 2), können ein Persönliches Budget beantragen.
  • Eltern können für ihre Kinder mit Behinderung ein Persönliches Budget beantragen.
  • Eine Schwerbehinderung ist nicht zwingend erforderlich für einen Antrag.
  • Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug dieser Leistungen muss gegeben sein.

  • Hilfe zur Pflege – bis zu 24 Stunden pro Tag
  • Zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei Aktivitäten (Freizeit- und Sportgestaltung)
  • Zur Ausübung eines Ehrenamtes
  • Für Eltern mit Behinderung, für die Versorgung und Betreuung ihrer Kinder
  • Unterstützung der Eltern bei der Pflege ihrer Kinder mit Behinderung
  • Arbeitsassistenz
  • Schulassistenz – Integrationshelfer für Kinder mit Behinderung
  • Medizinische Behandlungspflege bei medizinischer Begleitung, Beobachtung und Behandlung (z. B. Beatmung, Anfallsleiden, Ataxie)

  • Im Arbeitgebermodell mit selbst angestellten Assistenzkräften
  • Über einen Assistenzdienst (Assistenten sind bei diesem angestellt, Dienstpläne und Abrechnung auch über den Dienst)
  • Über einen Intensivpflegedienst bei Patienten mit einer künstlichen Beatmung, notwendiger medizinischer Beobachtung, Anfallsleiden uvm.

Ein Persönliches Budget kann auf zwei Arten beantragt werden: entweder mit einem formlosen Antrag oder mit einem Antragsvordruck. Beide Wege sind möglich und bieten Ihnen die Flexibilität, die für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Der Antrag auf ein Persönliches Budget kann bei der Behörde Ihrer Wahl und/oder Ihres Vertrauens gestellt werden. Wählen Sie einfach die Option, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, und reichen Sie Ihren Antrag entsprechend ein.

Umfang der Hilfen

Welche Leistungen in welchem Umfang konkret gewährt werden, ist nicht gesetzlich geregelt. Es wird immer im Einzelfall entschieden und nach folgenden Kriterien bestimmt:

  • Was wünscht sich der Mensch mit Behinderung?
  • Was braucht der Mensch mit Behinderung?
  • Wie sind die persönlichen Verhältnisse?
  • Wo, wie und mit wem wohnt und lebt der Mensch mit Behinderung?
  • Welche eigenen Kräfte und Mittel hat der Mensch mit Behinderung?

Dafür wird ein sogenannter Gesamtplan erstellt. Der Antragsteller muss von Anfang an eingebunden werden.

Eine Budgetassistenz kann bei der Verwaltung, Inanspruchnahme und Abrechnung des Persönlichen Budgets unterstützen. 

Die Verwaltung des Budgets stellt teilweise eine hohe Anforderung dar und setzt Selbstständigkeit voraus, da Entscheidungen selbst getroffen werden müssen, um das Budget zu verwalten und sicherzustellen, dass das Geld ausreicht – viele Menschen mit Behinderung sind damit überfordert.

Es wird empfohlen, mit dem Antrag auf ein Persönliches Budget immer auch eine Budgetassistenz zu beantragen. Die Finanzierung erfolgt innerhalb des Persönlichen Budgets.

Eine Budgetassistenz… 

  • hilft bei der Verwaltung, Abrechnung und Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets,
  • hilft bei der Budgetberatung, Antragstellung,
  • begleitet während der Bearbeitung des Budgets und bei
    Budgetkonferenzen,
  • hilft Unterstützer und Dienste zu finden, wo die Unterstützung eingekauft werden kann,
  • hilft bei der Verwaltung und Abrechnung des Budgets.