Verständliche Texte
Texte sind ein einfaches Instrument, um Informationen digital zur Verfügung zu stellen. Dennoch gibt es hier einige Aspekte zu beachten, damit sie verständlich und barrierefrei sind.
Benutzen Sie einfache Sprache. Das bedeutet:
Auf Satzebene
- Ein Satz sollte nicht mehr als 15 bis 20 Wörter haben.
- In einem Satz sollte möglichst nur ein Komma stehen.
- Vermeiden Sie Einschübe und Schachtelsätze.
- Schreiben Sie aktive Verben, vermeiden Sie das Passiv.
- Schreiben Sie eindeutige Sätze.
Auf Wortebene
- Benutzen Sie möglichst keine Fremdwörter.
- Erklären Sie schwierige und lange (zusammengesetze) Wörter.
- Sie können lange oder zusammengesetzte Wörter mit Bindestrich schreiben.
- Vermeiden Sie Sprichwörter, Ironie und Metaphern.
- Schreiben Sie Abkürzungen möglichst immer aus.
- Vermeiden Sie Negationen.
- Vermeiden Sie Synonyme und bleiben Sie bei einem Begriff.
Bei längeren Texten empfiehlt es sich, ganz zu Beginn des Textes, eine knappe Zusammenfassung zu formulieren. So können sich alle Nutzer einen guten Überblick über die nachfolgenden Inhalte verschaffen und entscheiden, ob die Inhalte für sie relevant sind. Danach sollte der Text vom allgemein verständlichen ins zunehmend fachliche gehen.
Sobald Abkürzungen zum Einsatz kommen, sollten diese zunächst vollständig ausgeschrieben werden. Dahinter folgt dann in Klammern die eigentliche Abkürzung. Wenn diese eingeführt ist, kann sie im weiteren Text verwendet werden.
Beispiel: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Werden fremdsprachige Wörter oder Sätze eingesetzt, sollte im Text-Editor das HTML-Attribut <lang=””>, für language (Sprache) verwendet werden. Somit kann der Text beispielsweise auf Englisch von einem Screenreader vorgelesen werden.
Beispiel: <html lang="en">This is an english text.</html>
Struktur & Überschriften
Überschriften dienen nicht nur als Einleitung für nachfolgende Inhalte, sondern geben auch das jeweilige Thema vor. Sie sind daher ein wichtiges Hilfsmittel zur Strukturierung von Texten und bilden die Hierarchie der entsprechenden Seite.
Für Menschen, die Unterstützungstechnologien (z. B. Screenreader) verwenden, sind die Struktur und Hierarchie der Überschriften besonders wichtig. Nur so können sie schnell an eine bestimmte Stelle oder Seite springen und die Überschriften als Navigation nutzen. Da sich Erkrankte nicht an optischen Merkmalen auf der Webseite orientieren können, verlassen sie sich auf die vorgegebene Überschriften-Struktur.
Damit Unterstützungstechnologien die Überschriften als solche erfassen und vorlesen können, müssen diese fest in der Programmiersprache HTML definiert werden. Dabei reichen die einzelnen Überschriften-Ebenen meist von eins bis sechs und
werden mithilfe von sogenannten Tags definiert (h1-h6). Die erste Überschrift, die auf einer Seite ganz oben steht und meist dem Seitentitel entspricht, ist immer die Überschrift h1. Gliedert sich der Inhalt in Unterthemen, wird hier die Überschrift h2 verwendet. Gliedert sich der Inhalt der Überschrift h2 in weitere Unterthemen, wird die Überschrift h3 verwendet usw. Es ist außerdem wichtig, dass die Semantik dieser Überschriften-Formatierung konsequent auf allen Seiten eingehalten und keine Überschriften-Ebene übersprungen wird.
Die Einhaltung und Pflege der richtigen Überschriften hat außerdem einen positiven Nebeneffekt: Suchmaschinenoptimierung (SEO). Bei den verschiedenen Suchmaschinen-Anbietern ist die HTML-Struktur der Überschriften ein wichtiges Kriterium für das Ranking der Webseiten. So lässt sich also die Position der eigenen Webseite in den Suchergebnissen und somit auch die Sichtbarkeit des Webauftritts verbessern.
Links
Mithilfe von Links lassen sich verschiedene digitale Inhalte einfach und unkompliziert miteinander verknüpfen. Damit hier keine Barrieren entstehen, sollten Links immer aussagekräftig und eindeutig formuliert werden. Wir alle kennen Formulierungen wie „Bitte klicken Sie hier“ oder „Weitere Informationen finden Sie hier“. Dabei ist der Link-Text „hier“ weder aussagekräftig noch eindeutig genug.
Ohne zusätzliche Informationen ist es unmöglich zu sagen, wo der Link hinführt. Daher sollte bei verlinkten Seiten immer der Seitentitel als Link-Text angegeben werden. Bei Dateien bietet sich ebenfalls der Dateititel an, allerdings ist hier noch der Zusatz des Datei-Typs nötig (Beispiel: Flyer (PDF)).
Es ist außerdem wichtig, wie der Link eingerichtet ist. In Typo3 kann das Zielfenster für Links bestimmt werden. Der Link kann sich entweder im bereits geöffneten Browser-Tab/Fenster oder in einem komplett neuen Tab/Fenster öffnen. Öffnet sich der Link automatisch in
einem neuen Tab/Fenster, gibt es keine Möglichkeit für Nutzer, über den „Zurück“-Button wieder auf die ursprüngliche Seite zurückzugelangen. Daher sollten sich Links immer im bereits geöffneten Tab/Fenster öffnen.
Einfache und Leichte Sprache
Digitale Informationen sollten für alle so einfach und verständlich wie möglich bereitgestellt werden. Trotzdem stolpern noch immer viele Menschen im Alltag über Fremdwörter, Fachwörter und zu lange und komplizierte Sätze. Aus diesem Grund sollten die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache angeboten werden. Dies ist auch gesetzlich ab 2025 verpflichtend. Es muss mindestens eine Seite auf dem Webauftritt geben, die Informationen über den Herausgeber und sein Angebot in leichter Sprache darstellt.
Leichte Sprache lässt sich als vereinfachte Form der deutschen Sprache definieren und ist damit ein wichtiges Kriterium für die Barrierefreiheit. Denn so können auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen an den Informationen teilhaben.
Die Bezeichnungen Leichte Sprache und Einfache Sprache werden regelmäßig als Synonyme eingesetzt. Hier muss allerdings unterschieden werden. Für die Leichte Sprache gibt es feste Regeln, an die die Einfache Sprache nicht gebunden ist.
Leichte Sprache lebt vor allem von kurzen und einfachen Wörtern sowie Sätzen. Je einfacher der Wortschatz gewählt und der Satzbau gestaltet ist, desto besser ist der Text verständlich. Fach- und Fremdwörter sollten generell nicht verwendet werden. Hier bieten sich bekannte Wörter besser an, die im Verlauf des Textes mehrfach eingesetzt werden. Um den Inhalt des Textes deutlicher zu veranschaulichen, können Bilder außerdem sehr hilfreich sein. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Bild den Inhalt des Textes tatsächlich transportiert bzw.
unterstreicht.
Hingegen kann Einfache Sprache als komplexe Variante der Leichten Sprache verstanden werden. Für Einfache Sprache besteht erst seit kurzem ein offizielles Regelwerk. Bei ihr können auch schwierigere Wörter und längere Sätze zum Einsatz kommen. Auch sind Nebensätze erlaubt. Fach- und Fremdwörter gilt ebenfalls zu vermieden. Allerdings dürfen sie eingesetzt werden, wenn sie ausreichend erklärt werden.
Trotz dieser Unterschiede gibt es bei den beiden Formen Überschneidungen. So sollten beispielsweise grundsätzlich eine sinnvolle Aufteilung des Textes und eine eindeutige Struktur gewählt werden.
Hier ein Gegenüberstellung:
Kriterium | Leichte Sprache | Einfache Sprache |
Zielgruppe | Menschen mit koginitiven Einschränkungen, Legastenie, Demenz, geringen Deutschkenntnissen | Menschen mit geringemBildungsniveau, ältere Menschen, Nicht-Muttersprachler |
Wortwahl | Sehr einfache, alltägliche Wörter | Klarer und verständlicherWortschatz, Begrenzung von Fachbegriffen und Fremdwörtern |
Wortschatz | ca. 500 Wörter | ca. 2.000 Wörter |
Satzstruktur | Kurze, einfache Sätze, pro Satz nurein Aspekt,keine Nebensätze, Vermeidung von Verneinung | Einfache Sätze mit einfachen Nebensatzstrukturen |
Satzlänge | 6-8 Wörter | bis 15 Wörter |
Visuelle Unterstützung | Häufige Verwendung von Bildern, Piktogrammen und Symbolen | Gelegentliche Verwendung von Bildern, Piktogrammen und Symbolen |
Regelwerk | Festes Regelwerk von Beginn an | Erste DIN Norm seit 2024 DIN 8581-1 |
Barrierefreie Bilder
Bild ist nicht gleich Bild. Vergleicht man verschiedene Bilder miteinander, wird schnell klar, dass sie unterschiedliche Funktionen erfüllen. Neben Bildern und Grafiken finden auch Schmuckgrafiken, Schriftgrafiken und Logos Verwendung. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit sollte daher schon bei der Bildauswahl auf die richtigen Bilder geachtet werden.
Bildauswahl
Ein wichtiges Kriterium für die Bildauswahl ist der Kontrast. Dieser muss bei Bildern unbedingt ausreichend sein, da Menschen mit Sehbeeinträchtigungen das Bild sonst nicht gut wahrnehmen können. In gängigen Bildbearbeitungsprogrammen kann der Kontrast mithilfe von Graustufen überprüft werden. Außerdem ist es wichtig, dass sich das Fokusobjekt im Bild deutlich vom Hintergrund abhebt.
Im Gegensatz zu informativen Bildern und Grafiken, auf die inhaltlich nicht verzichtet werden kann, dienen Schmuckgrafiken nur zu rein optischen und dekorativen Zwecken. Sie bieten daher keinen inhaltlichen Mehrwert für Nutzer. Aus diesem Grund sollten sie, wenn möglich, vermieden werden.
Aber auch Schriftgrafiken sollten entweder gar nicht, oder nur sehr sparsam eingesetzt werden. Die Schrift innerhalb der Grafik wird von Screenreadern nicht erfasst. Außerdem lässt sie sich nicht so vergrößern, wie der restlichen Text auf der Seite. Logos sind von dieser Regelung ausgenommen.
Alternativtexte von Bildern
Blinde Menschen können Bilder und Grafiken ohne entsprechende Alternativtexte nicht wahrnehmen. Alternativtexte bieten die Möglichkeit, das Bild in Form von Text zu beschreiben. Dabei sollte der Alternativtext kurz und knapp formuliert und der Inhalt des Bildes eindeutig beschrieben werden.
Da sowohl die Bildunterschrift als auch der Alternativtext von Screenreadern vorgelesen werden, sollten diese nicht identisch sein. Sonst wird zweimal nacheinander der gleiche Text vorgelesen.
Wenn Schmuckgrafiken zum Einsatz kommen, sollte der Alt-Text leer gelassen werden. Wie bereits erwähnt, transportiert eine Schmuckgrafik keine relevanten Informationen und wird aus rein visuellen Gründen verwendet. Würde man die Schmuckgrafik entfernen, würde den Nutzern keine Informationen fehlen. Gleiches gilt, wenn ein Bild sowieso im nebenstehende Text bereits beschrieben wird.
In beiden Fällen wird der Alternativtext hier bewusst leer gelassen. Dies wird mit “” markiert.
Barrierefreie Dokumente
Richtige Dateibenennung
Organisation (wenn kein Stockbild)_beschreibender Titel_ggf.Nummerierung (bei mehreren Bildern zum gleichen Thema/Veranstaltung)
Bsp.: Q4U_Kundenevent_1
Organisation_Funktion_Vorname_Nachname
Bsp.: Q4U_Geschaeftsfuehrer_Peter_Hase
Organisation_Format_Titel_Stand_JJJJ
Organisation_Format_Titel_Stand_JJJJ-MM (wenn mehrmals jährlich aktualisiert)
Bsp.: Q4U_Flyer_Unser_Leistungsspektrum_Stand_2024
oder Q4U_Flyer_Unser_Leistungsspektrum_Stand_2024-04
Barrierefreie Videos
Videos sind eine besondere Form von multimedialen Inhalten, da sie direkt über zwei Sinne kommunizieren: über das Hören und das Sehen. Daher muss bei der Umsetzung barrierefreier Videos darauf geachtet werden, mindestens zwei weitere Alternativen für Menschen mit Beeinträchtigungen des Hörens und Sehens bereitzustellen.
Untertitel
Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung sind Untertitel ein hilfreiches Instrument, um das Gesprochene wahrnehmen zu können. Viele Videoplattformen bieten eine automatische Untertitelung an, allerdings schleichen sich hier des öfteren Fehler ein. Daher empfiehlt es sich, die automatische Untertitelung vorab zu prüfen oder aber eine eigene Untertitelung hochzuladen.
Transkription
Auch die Transkription ist eine Möglichkeit, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Zugang zum gesprochenen Inhalt des Videos zu ermöglichen. Im Vergleich zu Untertiteln reicht sie allerdings noch weiter, indem sie eine gesamte Verschriftlichung des Videos abbildet. Es wird nicht nur das Gesprochene in einem Text formuliert, sondern zusätzlich auch die visuellen Inhalte des Videos. Da Transkripte in der Regel einen größeren Textumfang als Untertitel haben, bietet es sich an, diese als separaten Text oder als PDF-Datei bereitzustellen. Die PDF-Datei muss ebenfalls barrierefrei sein. Von Transkripten profitieren auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, da so der Text von Screenreadern
vorgelesen werden kann.
Audiotranskription
Um Videos für blinde Menschen oder Menschen mit Sehbeeinträchtigungen wahrnehmbar zu gestalten, kann eine Audiodeskription angeboten werden. Dabei wird alles, was visuell im Video zu sehen ist, auf eine zusätzliche Tonspur gesprochen. Man spricht deswegen auch von einer akustischen Bildbeschreibung oder einem Hörfilm. Eine Audiodeskription ist allerdings nur notwendig, wenn relevante Informationen innerhalb des Videos lediglich über visuelle Inhalte transportiert werden.
Gebärdensprache
Gebärdensprache kann als visuelle Sprache verstanden werden und wird auf Webseiten in Form von Videos bereitgestellt. So können auch gehörlose Menschen oder Menschen mit Hörbeeinträchtigungen an gesprochenen Inhalten teilhaben. Spezialisierte Dolmetscher:innen für Gebärdensprache zeigen dabei das Gesagte mit den Händen, dem Mundbild und dem Gesichtsausdruck.
Für Webseiten ist es wichtig, dass das Video in Gebärdensprache die wesentlichen Informationen des Webauftritts wiedergibt und das Navigationskonzept beschreibt. Dadurch wird es für Nutzer:innen leichter, sich durch die Webseite zu navigieren und schnell den passenden Inhalt zu finden. Ebenso wie die Erklärung zur Barrierefreiheit, muss auch die Seite, auf der das Video in Gebärdensprache eingebunden ist, jederzeit von jeder anderen Seite aus erreichbar sein. Hier bietet es sich ebenfalls an, einen entsprechenden Link im Header- oder Footer-Bereich zu platzieren. Neben dem Video selbst muss außerdem eine Download-Möglichkeit des Videos angeboten werden.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Durch die Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, neben der Umsetzung einer barrierefreien Webseite, auch eine Erklärung
zur Barrierefreiheit abzugeben.
Sie bildet den aktuellen Stand der Webseite im Sinne der Barrierefreiheit ab und muss daher regelmäßig geprüft und entsprechend aktualisiert werden. Thematisch geht es darum, welche Webinhalte noch nicht barrierefrei sind, welche Gründe das hat und ob entsprechende Alternativen vorhanden sind.
Dabei sollten die wichtigsten Informationen auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden. Ebenso wie das Impressum muss auch die Erklärung zur Barrierefreiheit von jeder einzelnen Seite aufrufbar sein. Daher empfiehlt es sich, den Link zu der Erklärung im Header- oder Footer-Bereich zu platzieren.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss neben der Erklärung an sich auch eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bieten. Dabei sollen Nutzer:innen die Möglichkeit haben, Probleme im Sinne der Barrierefreiheit auf der Webseite zu melden und gleichzeitig die Inhalte anzufragen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht barrierefrei gestaltet sind. Sollte der Webseitenbetreiber auf die Anfrage nicht antworten, haben Nutzer das Recht auf ein sogenanntes Durchsetzungsverfahren. Informationen dazu und zu der entsprechenden Schlichtungsstelle müssen ebenfalls in der Erklärung
zur Barrierefreiheit aufgeführt werden.
Muster: